Glyphosat ist eine biologisch wirksame Hauptkomponente einiger Breitbandherbizide und wird seit den 1970er Jahren zur Unkrautbekämpfung eingesetzt.
Weniger diskutiert und eher unstrittig sind die negativen Einflüsse von Herbiziden auf die Artenvielfalt (Umweltbundesamt). Spätestens hier sind unsere Bienen betroffen. Allerdings ist dies nicht spezifisch zu Glyphosat, sondern ein generelles Problem der intensiven Landwirtschaft und der verwendung von Herbiziden. Also wird ein Verbot von Glyphosat die Artenvielfalt nicht schützen. Siehe hierzu auch Hallmann et al. (2017) .
Garvert (2013) diskutiert auch Nachhaltigkeitsaspekte von Glyphosat.
Wissenschaftliche Risikobewertungen der letzten Jahre stufen Glyphosat meist als unbedenklich ein. Jedoch sind auch diese Einschätzungen in der wissenschaftlichen Welt nicht unumstritten, wie zum Beispiel der offene Brief von Prof. Christopher J. Portier und die Antwort der ECHA zeigen.
European Chemicals Agency (ECHA)’s Committee for Risk Assessment (RAC)
Unbedenklichkeit von Glyphosat für die menschliche Gesundheit ergebe sich aus human- und tiermedizinischen Studien. Eine Gefahreneinstufung von Glyphosat als krebserregend, mutagen und reproduktionstoxisch entsprechend der CLP-Verordnung sei nicht gerechtfertigt
Pressemitteilung:
Glyphosate not classified as a carcinogen
15 März 2017
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (ebenso wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)) kommt zum Ergebnis, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht.
Die BfR hat auf der Themenseite eine Reihe von Informationen und Stellungnahmen veröffentlicht. Die BfR teilt die wissenschaftliche Einschätzung der zur Beurteilung der krebserregenden Eigenschaften der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) (Mitteilung Nr. 002/2017 des BfR vom 15. März 2017).
Themenseite:
Food and Agriculture Organization (FAO) of the United Nations
Es sei unwahrscheinlich, dass Glyphosat bei der Nahrungsaufnahme für Menschen ein gesundheitliches Risikodarstelle.
Veröffentlichung des “Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR)”:
http://www.fao.org/3/a-i5693e.pdf
9–13 Mai 2016
Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC)
Die spezialisierte Krebsforschungseinrichtung der WHO stuft Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ (Katerogie 2A) ein.
IARC folgt der Einteilung in 5 Gruppen:
- Gruppe 1: Karzinogen für Menschen (z.B. Arsen, Asbest, Plutonium, Holzstaub, Passivrauchen, Alkoholische Getränke, etc.)
- Gruppe 2A: Wahrscheinlich karzinogen (z.B. Glyphosat, Merkelzell-Polyomavirus, rotes Fleisch, sehr heiße Getränke (mehr als 65 ℃), etc.)
- Gruppe 2B: Möglicherweise karzinogen (z.B. Aloe vera,, Chloroform, Motorenbenzin, etc.)
- Gruppe 3: Nicht eingestuft (z.B. Kaffee, Tee, Dieselkraftstoff, etc.)
- Gruppe 4: Wahrscheinlich nicht karzinogen (nur Caprolactam (April 2018))
In Kalifornien hat die zuständige Behörde für Gesundheit und Umwelt Glyphosat auf die Liste mit Chemikalien gesetzt, die krebserregend sein können. Dies basiert auf der Bewertung durch die IARC.
http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol112/mono112-10.pdf
21 Dezember 2015